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In letzter Zeit passiert es immer wieder, daß Verantwortliche von
Seiten im Internet Abmahnungen wegen Verletzung von Markeneigentum
erhalten.
Nun, an sich ist dieses Verhalten ja nicht schlimm: Wenn jemand gegen die
Rechte anderer verstößt, macht er sich ggf. strafbar. Und jeder würde
verstehen, daß die Firma XX nicht erfreut darüber wäre, wenn ich, der mit
dieser Firma nichts zu tun hätte, den Namen dieser Firma verwenden würde,
um damit Geld zu machen.
Nun verhalten sich einige Markeninhaber bzw. ihre Anwälte in letzter Zeit
nicht mehr so, wie es der normale Mensch verstehen würde: Firmen
beanspruchen auf absurdeste Begriffe Rechte, auf Begriffe, die fast oder
komplett zum normalen Sprachgebrauch gehören. Und wenn sie nun fündig
werden im Internet, dann werden die Betreiber dieser Seiten abgemahnt.
Einige Beispiele:
- Webspace: Diesen Begriff hat sich tatsächlich jemand schützen lassen
(siehe
Heise-News: Abmahnungen gegen "Webspace"-Anbieter
und einen Rechtsanwalt beauftragt,
Anbieter von Webseiten zu verklagen, die im gewerblichen Zusammenhang diesen
Begriff benutzen. Eigentlich absurd, und der Verdacht liegt nahe, daß
dies nur zum Zwecke des Geldverdienens geschehen sollte. Dies hat so
auch das Landgericht München I in einem Urteil vom Dezembner letzten
Jahres gesehen
(
Heise-News: Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner
) und eine entsprechende Klage abgewiesen. Inzwischen
ist auch durch das Patentamt der Begriff Webspace als Marke gelöscht
worden
(
Heise-News: Patentamt verfügt "Webspace"-Löschung
, sowie
Löschung der Marke "Webspace" bestätigt
)
- Explorer: Eigentlich ist dies ja nur ein Begriff aus dem Englischen
(explore: erforschen). Die Firma
Symicron
hat sich diesen Begriff jedoch schützen lassen und der Firma
Heise
durch eine
einstweilige Vergügung untersagt, die Begriffe "Explore2fs" und
"HFVExplorer" für eine dem Heft 14/00 beiliegenden Shareware-CD zu verwenden
(
Heise-News: Einstweilige Verfügung gegen ct
).
Es ist noch unklar, wie diese Geschichte ausgehen wird, aber auch hier
drängt sich der Verdacht auf, daß der eigentliche Sinn und Zweck der
Aktion nur der ist, alleine mit dem Namen Geld zu verdienen. Entsprechende
Verfahren laufen zur Zeit. Jedenfalls erscheint es nicht verständlich,
warum ein normaler englischer Begriff nun so besonder schützenswert sein soll!
- 0179.com: Der Mobilfunkbetreiber
Viag Interkom
hat den Betreiber der Webseite "0179.com" abgemahnt. Auf
dieser Seite waren Tips und Tricks rund um das Mobilfunknetz von
Viag Interkom (VI) zu lesen. Sicherlich, die Ziffernfolge "0179" stellt die
Vorwahl des VI-Netzes dar. Prinzipiell ist es nicht möglich, sich ein Recht
auf eine Zahlenfolge zu sichern (die Zeichenfolge
4711
ist da eine Ausnahme).
Dennoch hat VI den Betreiber dieser Seite abgemahnt unter
Zugrundelegung eines Streitwertes von DM 500.000 (ja, eine halbe
Million Mark)
(
Heise-News: Viag Interkom mahnt Betreiber von 0179.com ab
).
Inzwischen hat der Betreiber mit VI einen Vergleich geschlossen. Das Vorgehen
von VI ist dennoch nicht verständlich.
Insbesondere die Art und Weise des Vorgehens erinnert mehr
an die Variante "Erst Schießen, dann fragen".
- Patent auf Hyperlinks: Ein besonders krasses Beispiel, wie mit Nichts
Geld verdient werden soll, zeigt auch die "British Telecom" (BT). Diese
hat ein Patent auf ein "Informationshandhabungssystem, bei dem Informationen von einem Computer an einem entfernten Ort angefordert und über das öffentliche Telefonnetz zu einem Terminal-Gerät übertragen werden."
Dies bedeute nach Meinung von BT ein Patent auf Hyperlinks. Das Patent ist
1980 in den USA eingetragen worden, aber erst 1997 hat man gemerkt, daß man
damit vielleicht Geld verdienen kann
(
Heise-News: British Telecom beansprucht Patent auf Hyperlinks
)
Es ist allerdings zu vermuten, daß BT bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Schlappe erleiden würde. Neben der Überprüfung, ob die o.g.
Formulierung wirklich auf den Begriff Hyperlink zutreffen sollte, steht die
Vermutung im Raum, die Technik von Hyperlinks wurde bereits vor dem BT-Patent
genutzt, welches dieses unwirksam machen würde. In Deutschland ist zum Glück
dieses Patent nicht gültig.
Um dem reinen Geldverdienen durch Abmahnen von Wortschöpfungen (die ja
teilweise sogar nur Wörter aus dem normalen Sprachgebrauch sind)
vorzubeugen, haben einige engagierte Verfechter der freien
Meinungsäußerung den Verein
Freedom for Links
ins Leben gerufen. Dort soll gegen Massenabmahnungen vorgegangen werden
und Betreibern kleiner Webseiten geholfen werden, sich gegen dubiose
Machenschaften verschiedener Abmahner zu wehren.
Zur Klarstellung: Ich bin sehr wohl der Meinung, daß Personen,
die durch Vorspiegelung falscher Tatsachen mit dem Namen anderer Firmen
Geld machen oder diese in Mißkredit bringen, zur Rechenschaft gezogen
werden sollen. Aber solchen Machenschaften wie oben beschrieben muß
entschieden entgegengetreten werden! Daher sollte das Wirken dieses
Vereins einige genaue Blicke wert sein!
Interessanterweise ist "Freedom for Links" in das Schußfeld
des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth geraten. Dieser Rechtsanwalt
hat u.a. die "Rechte" des Begriffs "Webspace" vertreten (s.o.)
(
Heise-News: Rechtsanwalt geht gegen Abmahn-Datenbank vor
).
Inzwischen gibt es den Verein
nicht mehr
. Gegen Abmahnungen rein aus Geldgier gibt es aber zum Glück noch einen
anderen Verein, nämlich die
Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.
. Wer plötzlich mit Abmahnungen konfrontiert wird und diese
nicht berechtigt ist (nur die Behauptungen in der Abmahnung selbst
müssen nicht richtig oder haltbar sein), sollte sich dort mal
umschauen!
Disclaimer für Links?
Auf Webseiten findet man sehr oft einen Hinweis, der die Haftung für
Links auf fremde Seiten aufgrund eines Urteils des Landgerichts Hamburg vom
12. Mai 1998 ausschliesst.
Leider interpretieren viele das Urteil völlig falsch und setzen
sich ggf. so richtig schön in die Nesseln. Daniel Rehbein erklärt unter
www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html
recht genau, warum diese Disclaimer durchaus mehr schaden können. Jeder,
der einen Disclaimer der dort genannten Art verwendet, sollte sich den Text
einmal zu Gemüte führen!
©2010 Holger Thiele
generiert aus "freedom.template" vom 10 05 2004
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