Artikel 18

Hauptseite
Beruf
Linux
Spiele
Spiele unter Linux
Spieleboykott
Palm
Freiheit für Links
Gefahr durch TCPA
Geschichten
Zitate
HP48
ct-Bot
(ct-)Hardware
Diverses
Rechenmaschine AE13
seti@home
Suche/Wissen
Java
Grundgesetz
Jargon Lexikon
Holgi on Tour
Bilder
Gästebuch
Rückmeldung?
Popup-Archiv
Impressum
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 .Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 .Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 .), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 .), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 .), das Eigentum (Artikel 14 .) oder das Asylrecht (Artikel 16 .) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen ..
[Zurueck]

generiert aus "gg/18.template" vom 09 02 2002
Valid HTML 4.01!