Artikel 67

Hauptseite
Beruf
Linux
Spiele
Spiele unter Linux
Spieleboykott
Palm
Freiheit für Links
Gefahr durch TCPA
Geschichten
Zitate
HP48
ct-Bot
(ct-)Hardware
Diverses
Rechenmaschine AE13
seti@home
Suche/Wissen
Java
Grundgesetz
Jargon Lexikon
Holgi on Tour
Bilder
Gästebuch
Rückmeldung?
Popup-Archiv
Impressum
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
[Zurueck]

generiert aus "gg/67.template" vom 09 02 2002
Valid HTML 4.01!