Artikel 82

Hauptseite
Beruf
Linux
Spiele
Spiele unter Linux
Spieleboykott
Palm
Freiheit für Links
Gefahr durch TCPA
Geschichten
Zitate
HP48
ct-Bot
(ct-)Hardware
Diverses
Rechenmaschine AE13
seti@home
Suche/Wissen
Java
Grundgesetz
Jargon Lexikon
Holgi on Tour
Bilder
Gästebuch
Rückmeldung?
Popup-Archiv
Impressum
(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
[Zurueck]

generiert aus "gg/82.template" vom 09 02 2002
Valid HTML 4.01!